Wenn Sie bisher angestellt waren,
mussten Sie sich relativ wenige Gedanken über
Ihre persönliche Absicherung machen. Zumindest
eine Grundsicherung im Krankheitsfall, bei Unfall
und im Alter ist Angestellten sicher – und
50 Prozent der Beiträge zahlt der Arbeitgeber.
Das wird mit der Selbstständigkeit anders.
Wir können hier lediglich einen Überblick
geben. Da jede persönliche Lebens- und Arbeitssituation
individuell ist, ist eine persönliche Beratung,
die auf Ihre Bedürfnisse eingeht, unerlässlich.
Krankenversicherung - privat oder gesetzlich?
Bei gesetzlichen Versicherungen gilt das Solidarprinzip:
Beitrag ist ein prozentualer Anteil des Einkommens
– bei Selbstständigen: Einnahmen minus
Betriebsausgaben - bis zu einer bestimmten Bemessungsgrenze;
Besserverdiener, Alleinstehende und Gesunde sorgen
mit für Alte, Kranke, schlechter Verdienende
und Familien. Nichtverdienende Familienmitglieder
sind kostenfrei mitversichert. Die Leistungen
sind für alle Mitglieder gleich.
Arbeitnehmerinnen bis zu einem bestimmten Einkommen
sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
pflichtversichert.
Bei privaten Versicherungen gilt das Äquivalenzprinzip:
Man wird in eine Risikogruppe eingestuft und zahlt
entsprechend. Ältere und Frauen zahlen z.
B. in der privaten Krankenversicherung (PKV) mehr
als Männer, weil sie häufiger krank
bzw. schwanger werden. Eine kostenfreie Familienmitgliedschaft
gibt es nicht.
Die Leistungen aller gesetzlichen Krankenversicherungen
sind im Großen und Ganzen gleich. Ein Vergleich
lohnt aber, denn die Beitragssätze mancher
offenen Betriebskrankenkassen liegen deutlich
unter denen der großen GKV.
Als Nicht-KSK-Mitglied (siehe gesonderten
Beitrag) können Sie sich bei einer GKV
freiwillig versichern. Wenn Sie weniger als monatlich
3.450 Euro* verdienen, zahlen Sie auf Antrag nur
den anteiligen Beitrag; es werden mindestens 1.785
Euro Einkommen zugrunde gelegt.
Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung
lässt sich durch besondere Pakete und Selbstbeteiligungen
senken. Dadurch wird ein Vergleich der PKV sehr
schwer, weil sie unterschiedliche Modelle anbieten.
Es gibt bei manchen PKV günstigere Beitragssätze
für Existenzgründerinnen, die jedoch
nur eine Grundsicherung gewährleisten.
Ein Beitritt zur PKV will gut überlegt sein,
denn die Beiträge bleiben hoch, auch wenn
das Einkommen sinkt. Und ein späterer Wechsel
von der PKV zur GKV ist schwierig, bei höherem
Einkommen ganz ausgeschlossen.
Versicherungen für krankheitsbedingte
Ausfälle
Arbeitnehmerinnen erhalten ihr Geld, auch wenn
sie krank sind. Zunächst sechs Wochen lang
vom Arbeitgeber, anschließend von der Krankenversicherung,
wenn sie bei einer GKV sind.
Wenn Sie als Freie oder Selbstständige in
der GKV sind, erhalten Sie ab dem 42. Krankheitstag
Krankengeld (70% Ihres Einkommens). Möchten
Sie schon vorher Geld haben, können Sie einen
erhöhten Beitragssatz zur GKV zahlen. Diese
gewährt dann ein sog. vorgezogenes Krankengeld
und zahlt in den meisten Fällen ab dem 22.
Krankheitstag.
Privat Versicherte haben keinen Anspruch auf
Krankengeld. Für sie – und als Zusatz
für gesetzlich Versicherte - gibt es eine
Krankentagegeldversicherung, die bereits ab dem
4. Krankheitstag zahlt, aber die Beiträge
sind fast unbezahlbar. Alternativ kann eine Zahlung
ab dem 8., 15., 22. usw. Krankheitstag vereinbart
werden.
Pflegeversicherung
Seit 1995 ist jeder verpflichtet, sich für
den Pflegefall zu versichern. Auch hier gibt es
die Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher
und privater Versicherung (bei den GKV und PKV).
Der Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung
beträgt für alle 1,7 Prozent des monatlichen
Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 58,66
Euro. In der PKV richtet sich die Beitragshöhe
nach dem Eintrittsalter, nach fünf Jahren
zahlen Sie auch maximal 58,66 Euro.
Diese Pflichtversicherung bietet nur eine Grundversorgung
– von den PKV gibt es Zusatzversicherungen,
die Unterbringung und Verpflegung in einem Heim
zahlen.
Unfallversicherung
Die Krankenversicherung kommt nur für Kosten
von Krankheiten auf. Für Reha-Maßnahmen
und Folgen von Berufskrankheiten und –unfällen,
auch auf dem Weg zwischen Wohnung und Büro,
sind die Unfallversicherungen zuständig –
die Krankenversicherungen zahlen in diesen Fällen
nicht!
Für Selbstständige besteht die Möglichkeit,
für manche die Pflicht, Mitglied der gesetzlichen
Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft (BG),
zu werden. Sie ist meist günstiger als private
Unfallversicherungen. Je nach Beruf zahlen Sie
für eine Mitgliedschaft zwischen vier und
20 Euro im Monat und sind damit im Falle eines
Berufsunfalls auf der sicheren Seite.
Natürlich gibt es auch hier private Unfallversicherungen;
diese gelten rund um die Uhr, also nicht nur im
Zusammenhang mit beruflichen Unfällen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Im Falle einer Berufsunfähigkeit haben nur
gesetzlich Rentenversicherte Anspruch auf eine
Grundsicherung. Für alle, die nach 1960 geboren
sind oder erst nach dem Jahr 2000 in die Rentenversicherung
eingetreten sind, gibt es keine Berufsunfähigkeitsrente
mehr, sondern eine Erwerbsunfähigkeitsrente,
und die wird erst gezahlt, wenn Sie wirklich gar
nicht mehr arbeiten können.
Natürlich gibt es auch hier private Versicherungen,
die in die Bresche springen, aber auch hier gilt:
Je höher das Beitrittsalter, desto höher
die Beiträge. Ab einem bestimmten Alter wird
das Ganze fast unbezahlbar.
Am günstigsten kommen Sie weg, wenn Sie
eine Berufsunfähigkeitsversicherung zusammen
mit einer Lebensversicherung abschließen.
Altersvorsorge – ein Kapitel für
sich
Auf die Möglichkeiten der Absicherung im
Alter können wir in diesem Artikel nicht
eingehen, das würde den Rahmen sprengen.
Wir werden uns in einer der kommenden Ausgaben
von mediella mit diesem Thema beschäftigen.
In der nächsten Ausgabe von mediella behandeln
wir weitere Versicherungen für Selbstständige
und Freiberuflerinnen.
*Alle Zahlen: Stand 2003
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